Gemeinde Mamming – Ihr Wohnort
Die Gemeinde Mamming arbeitet stetig daran, immer wieder neues attraktives Bauland vor allem für einheimische Bürger und junge Familien in den verschiedenen Ortsteilen anbieten zu können.
Ein Baugebiet auszuweisen, also von der ersten Idee und dem Beschluss des Gemeinderates bis hin zu baureifen Grundstücken, beansprucht seine Zeit: Erfolgreiche Grundstücksverhandlungen natürlich vorausgesetzt, ist zuerst ein vorgeschriebenes Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Es folgen die Bauarbeiten für den Straßenbau und die Erschließung mit allen wichtigen Versorgungsleitungen für Kanal, Wasser, Strom, Erdgas und Glasfaser. Nach dem Vermessen der künftigen Baugrundstücke und der Festlegung der Grundstückspreise durch den Gemeinderat, kann dann schließlich mit dem Verkauf der Baugrundstücke begonnen werden.
In einigen Ortschaften wird im Rahmen von Ortsabrundungssatzungen oder Einzelgenehmigungen das Bauen für ortsansässige Bauwillige ebenfalls immer wieder ermöglicht.
Baugebiet “Seiheräcker IV” – Vergabeverfahren
Die Gemeinde Mamming veräußert ein erstes Verkaufspaket mit 15 Bauplätzen im Baugebiet Seiheräcker IV. Die Nachfrage für Baugrundstücke ist derzeit sehr groß. Es sind erheblich mehr Bewerber als Baugrundstücke vorhanden. Der Gemeinderat hat am 20.09.2022 für das Baugebiet Seiheräcker IV Vergaberichtlinien beschlossen. Diese sollen eine neutrale und
transparente Vergabe der Bauplätze garantieren.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 14.10.2022 per Post, per Mail oder persönlich bei der Gemeinde Mamming einzureichen. Mit dem Bewerbungsbogen sind die geforderten Nachweise vorzulegen. Bewerber, die keine Bewerbung oder die Bewerbung zu spät einreichen, können im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Der jeweilige Bewerber ist zuständig für den Nachweis des rechtzeitigen
Eingangs der Bewerbung.
Bewerbungsunterlagen: