Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Plakatierung während der Wahlzeiten beschäftigt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur rechtlichen Lage und den Regelungen zur Plakatierung.
Rechtslage und Regelungen
- Recht auf Plakatierung: Laut Gesetz dürfen Parteien und Wählergruppen Plakate im öffentlichen Raum aufhängen.
- Einschränkungen durch die Gemeinde: Die Gemeinde darf diese Plakatierung nur sehr begrenzt einschränken. Alle Parteien und Wählergruppen müssen genügend Platz für ihre Plakate erhalten.
- Verteilung der Plakatplätze: Es ist sicherzustellen, dass Plakatflächen nicht nur im Hauptort, sondern auch in allen größeren Ortsteilen der Gemeinde verfügbar sind.
- Kontrolle und Umsetzung: Die genaue Überwachung der Plakatierung und die Kontrolle, wer wo und wie viele Plakate aufhängt, ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Aus diesem Grund rät die Rechtsaufsicht der Gemeinde, keine zusätzlichen Einschränkungen vorzunehmen.
Beschluss des Gemeinderats im März 2025
- Plakatfreie Zonen: Die bisher bestehenden plakatfreien Zonen rund um die Wahllokale in Mamming und Bubach bleiben bestehen.
- Keine neuen Regelungen: Es werden keine neuen Regeln oder Einschränkungen zur Plakatierung eingeführt.
Warum ist eine Regelung so schwer?
Gerade bei Kommunalwahlen finden häufig mehrere Wahlen gleichzeitig statt, wie beispielsweise die Landratswahl, Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl und Kreistagswahl. Dabei gibt es eine Vielzahl an Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die alle Anspruch auf Werbeflächen haben. Die Gemeinde müsste in allen Ortsteilen genügend Plakatstandorte bereitstellen – für jede Bewerbergruppe gleichermaßen.
Die Überwachung, ob alle Regeln eingehalten werden (z. B. zur Anzahl, Größe und Platzverteilung der Plakate), ist für die Verwaltung und den Bauhof nur schwer zu bewältigen und würde mit erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden sein.
Nachhaltigkeit bleibt wichtig
Der Gemeinderat legt großen Wert auf Umweltschutz und den Erhalt des Ortsbildes. Allerdings lassen die geltenden Gesetze und die schwierige praktische Umsetzung keine weiteren Einschränkungen zu, ohne den verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Chancengleichheit zu verletzen.
Es steht jedoch jeder Partei und Wählergruppe frei, ihre Plakatierung freiwillig zu reduzieren.
Verantwortung der Parteien und Wählergruppen
Die Parteien und Wählergruppen sind selbst dafür verantwortlich, nach der Wahl alle Plakate und Befestigungen vollständig zu entfernen. Auch während der Wahlzeit müssen sie sicherstellen, dass heruntergefallene Plakate umgehend beseitigt werden.
Bitte um Verständnis
Wahlplakate sind ein wichtiger Bestandteil unserer Demokratie. Sie ermöglichen den Wählerinnen und Wählern, sich über die Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren und für was sie stehen. Die Plakate hängen in der Regel 6 Wochen vor der Wahl und 1-2 Wochen nach der Wahl.
Die Gemeinde bittet um Ihr Verständnis, dass es in dieser Zeit zu einer erhöhten Anzahl an Plakaten im gesamten Gemeindegebiet kommt.